Maßnahmen
Bei einem Sterbefall zu Hause
Der Arzt oder die Ärztin stellt den Tod fest und händigt Ihnen als Angehörige die Todesbescheinigungen aus. Die Todesbescheinigungen nehmen unsere Mitarbeitenden von Ihnen entgegen und veranlassen damit die Beantragung der Sterbeurkunden beim Standesamt.
Falls die Hausärztin/der Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie unbedingt den Ärztlichen Notdienst an! Die Telefonnummer des Ärztlichen Notdienstes lautet: 116 117.
Wie lange der Verstorbene im Trauerhaus verbleibt, ist Ihre Entscheidung. In den meisten Fällen kann der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Haus bleiben. Nach Feststellung des Todes durch den Arzt melden Sie sich direkt bei uns, damit wir die Einzelheiten besprechen können. Sie erreichen das Bestattungshaus Sträter tagsüber und auch nachts unter 0 29 21 – 1 30 51.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim
Tritt der Tod im Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, leitet die dortige Verwaltung das Notwendige in die Wege, um den Tod durch einen Arzt feststellen zu lassen. In dem Fall rufen Sie uns an und wir kümmern uns in Absprache mit Seniorenheim oder Klinik um alles Weitere.
Heim oder Klinik sollten außerdem über eventuelle Vorsorgeregelungen mit uns als Bestatter informiert werden (Visitenkarten sind bei uns erhältlich).